Natürliches, salzarmes Heizungswasser ohne Zusatzstoffe

Heizungswasseraufbereitung & Trinkwasseraufbereitung, hygienische, toxikologische und umweltrelevante Vorgaben

Hygienische, toxikologische und umweltrelevante Vorgaben

Als Systemanbieter trägt der Heizungsbauer nicht nur ein Produkthaftungsrisiko – er ist verantwortlich für mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und muss deshalb sein „Wärmetransportmedium“ aus hygienischer, toxikologischer und umweltrelevanter Sicht bewerten. Das bedeutet viel Verantwortung und viel Risiko. Es gibt normenkonforme Konzepte, die dem Heizungsbauer das Leben leichter machen.
Das als Wärmeträger bezeichnete Wasser einer Heizungsanlage hat für deren Funktion eine zentrale Bedeutung. Neben dem Schutz vor Korrosion und Ablagerungen – sie können die Funktion und die Lebensdauer der Gesamtanlage beeinträchtigen – sind auch der Schutz und die Güteerhaltung des Trinkwassersystems zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass keine gefährdenden Flüssigkeiten in das Trinkwasser gelangen können.

 

Diese Gefahr besteht, wenn in Anlagen das Heizwasser gleichzeitig zum Erwärmen von Trinkwasser genutzt wird; in diesen Fällen sind die Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN 1988-100 oder EN 1717 zu beachten. Hintergrund: Bei der Erwärmung des Trinkwassers durch mittelbare Beheizung ist es möglich, dass der Wärmeträger das Trinkwasser beeinträchtigt und gefährdende Eigenschaften besitzt. Beim normalen Gebrauch werden Flüssigkeiten, die in Kontakt mit dem Trinkwasser kommen können, in fünf Kategorien eingeteilt (Abb.2).

Bereits bei der Anmeldung einer Trinkwasseranlage beim Wasserversorger werden diese wichtigen Angaben zur Trinkwasser-Erwärmungsanlage abgefragt. Das Formular wird allerdings häufig bedenkenlos ausgefüllt und unterschrieben. Bei der Anmeldung der Trinkwasseranlage wird in aller Regel eine Kategorie 1 / 2 oder maximal die Kategorie 3 angekreuzt bzw. angegeben (Abb.3).

Wärmeübertrager: Einzelwandig oder doppelwandig?
Warum ist das so? Ganz einfach wegen des konstruktiven Aufwands beim Wärmeübertrager: Fluide der Kategorie 2 oder 3 können durch handelsübliche Wärmeübertrager mit einer Einzelwand vom Trinkwasser getrennt werden. Für den Schutz eines Fluides der Kategorie 4 oder 5 ist eine Einzelwand nach EN 1717 /Punkt 5.4.1.1 – Rückflussverhinderung – nicht ausreichend. Die Norm fordert dann zum unmittelbaren Schutz des Betreibers: Entspricht das Fluid (hier Heizungswasser mit Zusatzstoffen) vor dem das Trinkwasser gesichert werden muss (weil das Trinkwasser nach dem Apparat für sanitäre Zwecke oder zur Zubereitung von Nahrung dient), der Kategorie 4 oder 5, sind Doppelwände erforderlich.

Eine doppelwandige Trennung besteht aus mindestens zwei festen und abgedichteten Bereichen oder Behältern, die eine neutrale Zwischenzone zwischen dem Trinkwasser auf der einen und dem Fluid (z.B. Heizungswasser der Kategorie 4 / 5) auf der anderen Seite bildet.

Die Abgrenzung zwischen Fluidkategorie 3 und Fluidkategorie 4 ist nach EU-Richtlinie 92/21/EG vom 27.4.1993 ein so genannter LD50-Wert: Die mittlere letale Dosis (LD50) einer Substanz gibt eine auf das Körpergewicht bezogene Menge einer Sustanz bzw. eines Giftsoffes an, die dazu führt, dass die Hälfte der Versuchstiere stirbt. In diesem Fall: 200 mg/kg Körpergewicht. Es ist dies ein Wert, der leider so gut wie nie angegeben wird – wer wirbt schon gerne mit Tierversuchen.

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