Feststellanlagen für explosionsgefärdete Bereiche

Komplettlösungen für maximale Sicherheit

Komplettlösungen für maximale Sicherheit

Oliver Eckerle
Die Anforderungen an Feststellanlagen für explosionsgefährdete Bereiche sind besonders komplex. In der Praxis erfüllen Komplettlösungen namhafter Anbieter wie Hekatron die vielfältigen Anforderungen am besten – durch vorschriftsmäßige Gesamtsysteme mit minimiertem Installationsaufwand und maximaler Sicherheit.
Das Prinzip einer herkömmlicher Feststellanlage ist einfach: Sie hält im normalen Betriebsablauf Türen und Tore so lange offen, bis der zugehörige Rauchschalter Rauch detektiert und die Tür automatisch schließt. Damit können Türöffnungen in Brandabschnitten, die laut Gesetzgeber mit Rauch- oder Feuerschutzabschlüssen verschlossen sein müssen, offen gehalten werden. Feststellanlagen machen so auch das unzulässige, häufig in der Praxis zu beobachtende Offenhalten der Türen mittels Holzkeilen oder ähnlichen Gegenständen überflüssig.


Gefahr durch Staub und Gas

Und das ist besonders wichtig bei explosionsgefährdeten Bereichen, wo der kleinste Funke verheerende Folgen haben kann. Dies gilt für den Bergbaubereich, Anlagen der chemischen Industrie wie beispielsweise Raffinerien oder Bohrinseln sowie für Getreidesilos, Biogaskraftwerke oder Destillerien. Hier können brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube in kritischen Mengen auftreten und sich unter der Gefahr einer Explosion mit Luft oder Sauerstoff vermischen. Der effektive Explosionsschutz und die sichere Überwachung von explosionsgefährdeten Bereichen sind essentiell, da ungewollte Explosionen meist zu hohen Sachschäden führen sowie die Gesundheit und das Leben von sich in der Nähe befindlichen Personen gefährden (Abb.1).

Jeweils drei definierte Explosionszonen

Aufgrund der besonderen Gefahr durch Explosionen bestehen für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen besondere Vorgaben. Dazu gehört die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Sie verlangt, dass der Arbeitgeber unter anderem im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument erstellt und Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Gase bzw. Stäube in jeweils drei unterschiedliche Zonen einteilt. Für Gase gelten demnach die drei Explosionszonen 0, 1 und 2. Zone 0 umfasst Bereiche, in denen ständig oder langzeitig eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Zone 1 beschreibt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine derartige Atmosphäre gelegentlich auftritt. Zone 2 beinhaltet Bereiche, in denen diese Gefährdung nur selten und dann auch nur kurz auftritt.
Die Klassifikation gilt auch für Räume, in denen mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch brennbare Stäube gerechnet werden muss. Die drei Explosionszonen heißen hier Zone 20, 21 und 22.

Feststellanlagen nur in Zonen 1 und 2

Aufbauend auf dieser Einteilung hat das Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) den Einsatz von Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen geregelt. Diese dürfen demnach nur in Räumen, in denen mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel (Zonen 1 bis 2) gerechnet werden muss, eingebaut werden. Gemäß DIN EN 14637 […]

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