Ferninspektion von Rauchwarnmeldern

Sicherung der Betriebsbereitschaft durch zusätzliche automatische Überwachungsfunktionen

Sicherung der Betriebsbereitschaft durch zusätzliche automatische Überwachungsfunktionen

Eberhard Wendel
Funk-Rauchwarnmelder können aus der Ferne inspiziert werden – ein Komfortgewinn für die Bewohner. Ein Gutachten des TÜV Rheinland bestätigt, dass die Geräte und der Service von Minol Stand der Technik sind und die Sichtprüfung vor Ort ersetzen können. Auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Funkstrahlung lassen sich einfach entkräften.
Damit Rauchwarnmelder im Brandfall betriebsbereit sind, müssen die Geräte nach der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder ( DIN 14676 ) mindestens einmal jährlich überprüft werden. Bei klassischen Rauchwarnmeldern ohne Funktechnik ist eine Sichtprüfung in der Wohnung unverzichtbar. Der entscheidende Vorteil von Funk-Rauchwarnmeldern zur Ferninspektion ist, dass diese Vor-Ort-Prüfung entfallen kann. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder Minoprotect 3 radio bietet Minol eine nutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, die Betriebsbereitschaft der Geräte zu garantieren: Der Melder lässt sich ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne inspizieren. Vermieter erfüllen so ihre rechtliche Verpflichtung. Hausbewohner profitieren, weil der jährliche Prüftermin samt Terminabsprachen entfällt, sie keinen Urlaubstag dafür opfern müssen und in ihrer Privatsphäre nicht gestört werden.


Ferninspektion entspricht Sichtprüfung vor Ort
Die Ferninspektion kann die Sichtprüfung vor Ort inzwischen ersetzen. Denn seit der Novelle der DIN 14676 im September 2012 sind für die Funktionsprüfung auch technische Maßnahmen zugelassen, die einer Sichtprüfung vor Ort gleichwertig sind. Voraussetzung für die Ferninspektion sollte die Ausstattung aller Wohnräume, ausgenommen von Küche und Bad, mit Funk-Rauchwarnmeldern sein. Zwar müssen laut Landesbauordnungen lediglich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, einen Melder haben – aus der Ferne lässt sich jedoch nicht erkennen, ob etwa ein Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht.

Durch Gutachten abgesichert
Der TÜV Rheinland hat in einem Gutachten vom September 2015 bestätigt, dass Minol die Betriebsbereitschaft seiner Funk-Rauchwarnmelder so sichert, wie es die jeweiligen Landesbauordnungen verlangen. Durch die zusätzlichen automatischen Überwachungsfunktionen des Rauchwarnmelders wird das erreichte Sicherheitsniveau vergleichbar zu dem Sicherheitsniveau, das mit klassischen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 mit manueller Inspektion erreicht wird, heißt es in dem Gutachten. Und weiter: Das vorgestellte Verfahren kann als Stand der Technik angesehen werden und eine manuelle Sichtprüfung ersetzen.

100 % INSPEKTIONSQUOTE
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Nach Erfahrung von Minol sind bei klassischen Rauchwarnmeldern 5 bis 8 % aller Wohnungen beim ersten Prüftermin nicht zugänglich. Nutzer verweigern den Zutritt oder können es organisatorisch nicht einrichten, zum vereinbarten Termin zuhause zu sein. Funk-Rauchwarnmelder bieten hier mehr Sicherheit, weil die Geräte zu 100 % aus der Ferne überprüft werden können – unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner.

Sichere Datenübertragung
Auch Bedenken hinsichtlich Funk-Strahlung und Datenschutz lassen sich einfach entkräften: Die Sendeleistung funkender Rauchwarnmelder ist etwa fünfmal geringer als die einer Bluetooth-Verbindung oder eines WLAN-Netzwerks. Das von einer Datenschutzaufsichtsbehörde durchgeführte Kontrollverfahren hat bestätigt, dass der Einsatz von Funk-Rauchwarnmeldern datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Gerät selbst speichert weder den Mieternamen noch die Lage der Wohnung. Es hat eine sogenannte Funk-ID – eine Nummer, die bei der Funkübertragung mit versendet wird. Ein Bezug zwischen Funk-ID und Nutzer ist nicht am Gerät, und schon gar nicht bei der Funkübertragung möglich. Erst im sogenannten Backend, also auf den Servern bei Minol, ordnet der Dienstleister mit Hilfe der Funk-ID das Gerät

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