DIN 1946-6 und Mindestluftwechsel nach neuer EnEV

Aktualisierte Norm zu Systemen der Wohnungslüftung erfordert ein Lüftungskonzept

Diese sehr umfangreiche Überarbeitung ersetzt den Normstand aus dem Jahr 1998 und gibt nun auf 125 Seiten den aktuellen Stand der Technik in der Wohnungslüftung wieder.

Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher
Im Mai 2009 ist die überarbeitete DIN 1946-6  „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“  erschienen. Diese sehr umfangreiche Überarbeitung ersetzt den Normstand aus dem Jahr 1998 und gibt nun auf 125 Seiten den aktuellen Stand der Technik in der Wohnungslüftung wieder. Es soll hier ein kurzer Abriss über die wichtigsten Punkte der Überarbeitung erfolgen, die zur Einhaltung der Forderung des § 6 der geltenden EnEV notwendig sind.

Erstellung eines Lüftungskonzepts
Der wichtigste Punkt dieser Norm soll eine einfache Frage beantworten helfen: Wird das neue oder modernisierte Gebäude über die Gebäudeundichtigkeiten ausreichend belüftet und welche zusätzlichen, lüftungstechnischen Maßnahmen sind notwendig, um nutzerunabhängig einen ausreichenden Luftwechsel zu gewährleisten? Wohngebäude sind im Laufe der aktuellen Entwicklung, den Energieverbrauch zu senken, immer dichter geworden, die Notwendigkeit eines ausreichenden Luftwechsels aus bautechnischen und hygienischen Gründen besteht jedoch unverändert weiter. Deshalb ist auch in der EnEV im § 6 (ältere Ausgaben § 5) die Forderung nach gleichzeitiger Dichtheit und ausreichendem Mindestluftwechsel zu finden.

Um diesen Nachweis zu erbringen, muss nach der DIN 1946-6 bei neuen Gebäuden oder wenn bestehende Gebäude modernisiert werden, ein Lüftungskonzept erstellt werden. Dies umfasst auch Teilmodernisierungen, denn als Modernisierung gelten nach dieser Norm alle lüftungstechnisch relevanten Änderungen am Gebäude. Es muss also ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn bei einem

  • Mehrfamilienhaus (MFH) 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden und bei einem
  • Einfamilienhaus ebenfalls 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.

Die Antwort auf obige Frage ergibt sich aus zwei Schritten: Zuerst wird festgestellt, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, Abb.1, dann welche Lüftungssysteme zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen geeignet sind, Tab.1.

Notwendigkeit lütungstechnischer Massnahmen (LTM)
Um die Notwendigkeit von LTM für das Gebäude oder die Nutzungseinheit (NE) zu ermitteln, wird als erstes festgestellt, ob z.B. aufgrund von innen liegenden Räumen, z.B. fensterlosen Bädern und Toiletten, ein Außenluftvolumenstrom zur Belüftung dieser Räume vorgeschrieben ist. Danach erfolgt eine Abfrage der Notwendigkeit von LTM aufgrund der Gegebenheiten des Gebäudes, wie Gebäudetyp, Wärmedämmstandard, Größe sowie Gebäudedichtheit, -exposition und -lage.

Für dieses Gebäude wird nun der Querlüftungsfall betrachtet und ermittelt, wie hoch der Außenluftvolumenstrom über die Gebäudehülle ohne Nutzerunterstützung ist. Dieser Luftvolumenstrom über Infiltration wird mit dem notwendigen Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz verglichen. Der Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz wird im ersten Schritt aus der Wohnfläche der NE ermittelt, wobei hier auch der Wärmeschutz des Gebäudes einfließt: Gebäude mit einem geringeren Wärmeschutz müssen aufgrund der Wärmebrückengefahr etwas stärker gelüftet werden. Ist der Luftvolumenstrom über Infiltration geringer als der Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz müssen LTM nach dieser Norm zwingend eingesetzt werden. […]

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