Der Zählerplatz als smarte Technikzentrale mit elektronischen Haushaltszaehler eHZ

Der Zählerplatz als Smart Metering Zentrale

Der Zählerplatz als Smart Metering Zentrale

Achim Jungfleisch
Sowohl die Energiewende als auch steigende Energiekosten, der voranschreitende Klimawandel sowie entspre­chende politische Zielsetzungen wirken sich mittlerweile spürbar auf die Rahmenbe­dingungen der Energiever­sorgung in Deutschland aus. Davon betroffen ist natür­lich auch die Elektroinstallationstechnik in Gebäuden.
In diesem Zusammenhang sind die wichtigsten Stichworte Smart Metering, Smart Home, Smart Grid sowie regene­rative Energieerzeugung. Gesetzliche Vorgaben sind oft der Anstoß zu diesen neuen Technologien.


Das Energiewirtschaftsge­setz (EnWG) schreibt in § 21b vor, dass seit dem 1. 01.10 bei Neubauten und umfang­reichen Renovierungen Messeinrichtungen einzubauen sind, die dem Anschlussnutzer sei­nen tatsächlichen Energiever­brauch und seine tatsächlichen Nutzungszeiten aufzeigen. § 40 verpflichtet den Lieferanten, mit dem Kunden – sofern gewünscht – eine monatliche, vierteljährliche oder halbjähr­liche Abrechnung zu vereinbaren. Die aktu­alisierte Fassung des EnWG vom Juli 2011 definiert in § 21d die dafür benötigten Messeinrichtungen neu als Messsysteme.

Ein Messsystem im Sinne dieses Gesetzes ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebun­dene Messeinrichtung zur Erfassung elek­trischer Energie. Das heißt: Das Messsystem muss technisch zum Datenaustausch in der Lage sein. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern den Einsatz von Smart Metern wie dem elektronischen Haushaltszähler eHZ, s.Abb.1. Die An­wendungsregel VDE-AR-N 4101:2011-8 vom 1. August 2011 greift die technische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben auf. Sie beschreibt Art und Umfang der technischen Mindestanforderungen an Zählerplätzen in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.

Dabei sind die Anforderungen an die Installation von vollmodularen Messsystemen im Sinne des aktuellen Ener­giewirtschaftsgesetzes berücksichtigt. Die verbindliche Ausweitung der Messein­richtung durch den Gesetzgeber hin zu einem Messsystem mit Kommunikations­möglichkeit lässt sich am einfachsten mit einem modular aufgebauten Konzept wie dem eHZ-System umsetzen, das herstellerübergreifend standardisiert ist. Für alle pra­xisrelevanten Anforderungen ist beispiels­weise Hager mit einem kompletten Pro­gramm an MID-konformen, elektronischen Haushaltszählern für den Tarifkundenbe­reich lieferfähig: Für die klassische Stan­dardanwendung in Einfamilienhäusern gibt es beispielsweise den eHZ-Wirkverbrauchszähler; für Einkunden-Zählerplätze mit Photovoltaikanlage […]

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