Der einfache Weg zur DIN V 18599 Teil 3

Erläuterung des Berechnungsverfahrens

Im Jahr 2007 tritt die DIN V 18599 in  Kraft. Die Richtlinie ist nicht nur für  die Lüftungs- und Klimabranche eine  Chance, sondern auch und vor allem für  Bauherren, die so die Möglichkeit der  Klassifizierung ihrer bestehenden  Anlagentechnik aus  betriebswirtschaftlicher und  energetischer Sicht erhalten und  dadurch enorme Einsparpotentiale nutzen können. Im Folgenden werden die Berechnungsschritte von Teil 3 der Norm „Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung” vertieft. So sollen die ersten Schritte mit der neuen Richtlinie erleichtert werden.

Dipl.-Ing. Bettina Maria Schmidt, Forschung und Entwicklung Tomas Hecker, Produktmanager Dipl.-Betriebswirt Daniel Fischhaber, Marketing
Im Jahr 2007 tritt die DIN V 18599 in Kraft. Die Richtlinie ist nicht nur für die Lüftungs- und Klimabranche eine Chance, sondern auch und vor allem für Bauherren, die so die Möglichkeit der Klassifizierung ihrer bestehenden Anlagentechnik aus betriebswirtschaftlicher und energetischer Sicht erhalten und dadurch enorme Einsparpotentiale nutzen können. Im Folgenden werden die Berechnungsschritte von Teil 3 der Norm „Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung” vertieft. So sollen die ersten Schritte mit der neuen Richtlinie erleichtert werden.

ALLGEMEINES ZUR RICHTLINIE

Die Normenreihe DIN V 18599 stellt uns eine komplexe Methode zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung. Das in der Richtlinie beschriebene Bilanzierungsverfahren umfasst unter anderem Energieaufwendungen für die Beheizung, die Lüftung, die Klimatisierung (einschließlich Kühlung und Befeuchtung), die Trinkwarmwasserversorgung und die Beleuchtung von Gebäuden. Die Berechnung erfolgt einschließlich des Aufwands für Strom (Hilfsenergien), der unmittelbar mit der Energieversorgung zusammenhängt. Gemäß dem Grundsatz der integralen Planung berücksichtigt die Normreihe auch die gegenseitige Beeinflussung von Energieströmen. Diesem Zusammenspiel wird durch Berechnungsverweise in den jeweiligen Normteilen Rechnung getragen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit besteht die DIN V 18599 aus mehreren Teilen, die einzelne Themenschwerpunkte behandeln. Eine Inhaltsübersicht der einzelnen Teile liefert Abb.1. In Teil 10 der Normenreihe werden für den öffentlich-rechtlichen Nachweis so genannte Nutzungsrandbedingungen zur neutralen Berechnung des Energiebedarfs zur Verfügung gestellt. So wird beispielsweise für einen Büroraum eine durchschnittliche Nutzungsdauer, Personenbelegung, Soll-Raumtemperatur etc. vorgegeben. Die Randbedingungen ermöglichen die Vergleichbarkeit von Gebäudekonzepten unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und von lokalen Klimadaten. Das Berechnungsverfahren ist für Neubauten sowie für Gebäude im Bestand (Sanierungsmaßnahmen) anzuwenden. Weiterhin können mit der neuen Norm sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude energetisch bilanziert werden.

TEIL 3 : NUTZENERGIE KLIMA UND LÜFTUNGSANLAGEN

Hier wird der Nutzenergiebedarf für die thermische Luftaufbereitung sowie der Endenergiebedarf für die Luftförderung in raumlufttechnischen Anlagen mit Außenluftanteil berechnet, Abb.2. Zunächst wird der Nutzenergiebedarf für die Funktionen Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten vom Außenluftbis zum erforderlichen Zuluftzustand ermittelt. Weiterhin erfolgt die Berechnung des elektrischen Endenergiebedarfs für die Luftförderung, einschließlich aller Verluste des Ventilators.

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