Brandschutztechnische Sanierung von Bestandsgebäuden

Dokumentation mit Hilfe von CAD-Plänen

Brandschutztechnische Sanierung von  Bestandsgebäuden, Sanierung_von_Bestandsgebaeuden

Dipl.-Ing. Manfred Lippe, ö.b.u.v. Sachverständiger
Der Gebäudebestand befindet sich zu einem großen Teil in einer Ausführung nach den bereits nicht mehr gültigen baurechtlichen Anforderungen. Die Technische Gebäudeausrüstung entspricht dem zum Erstellungszeitpunkt üblichen Standard. In diesen Gebäuden wurden über die Jahre des Betriebs in den meisten Fällen Verbesserungen im Detail realisiert. Doch durch gehobene Ansprüche an die Nutzung und an den Sicherheitsstandard wird der Zustand der Gebäude in vielen Fällen grundsätzlich überdacht und eine Entscheidung zu Gunsten einer umfangreichen Erneuerung gefällt.

Diese Entscheidung wird in vielen Fällen auch durch die Notwendigkeit vorangetrieben, dass Gebäude mit dem „alten Standard“ nur schwer zu vermieten sind. Voraussetzungen für Vermietbarkeit:

  • Modern und zweckmäßig geschnittene Miet- und Nutzungseinheiten
  • Sicherheitsniveau auf modernem Standard, z.B. Brandmelde- und Alarmierungsanlage flächendeckend, Sprinklerschutz flächendeckend oder in Teilbereichen, ausreichende Flucht- und Rettungswege.
  • Brandschutztechnische Ausstattung nach den aktuellen baurechtlichen Anforderungen und den a.R.d.T.
  • Energiekosten für den Betrieb der Miet- oder Nutzungseinheit, so genannte 2. Miete
  • Repräsentative Gestaltung der Mieteinheiten und Zuwegungen
  • Anbindung an die Verkehrsstrukturen

Die genannten Entscheidungskriterien sind sicherlich nur wenige Kriterien, die zu einer Gesamtentscheidung zusammengefügt werden. Wenn sich der Gebäudebetreiber dazu entschlossen hat, Sanierungsmaßnahmen auszuführen, die über die üblichen Reparaturen hinausgehen oder wenn eine Nutzungsänderung des Gebäudes geplant ist, müssen vom Architekten als erstem Ansprechpartner des Gebäudebetreibers die baurechtlichen Anforderungen beachtet werden. Bei wesentlichen Eingriffen in die Gebäudesubstanz, den Bestand der Technischen Gebäudeausrüstung, die sicherheitsrelevanten Anlagen und den vorbeugenden Brandschutz sind die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen einzuholen.

Darüber hinaus müssen alle wiederkehrenden Prüfungen entsprechend der BauPrüfVO an den neuen Bestand angepasst werden. Die gleichen Aufgaben und baurechtlichen Genehmigungen sind erforderlich, wenn Nutzungsänderungen des Gebäudes in westlichen Teilbereichen oder insgesamt geplant sind. Die Vorplanung der Veränderungen erfolgt je nach Umfang der Sanierung durch den Architekten als Koordinator aller Gewerke. Im Rahmen der Vorplanung muss dieser bei allen Sonderbauten nach den Vorgaben der MBO 2002 und den bereits in den Bundesländern eingeführten Bau- und Sonderbauordnungen ein Brandschutzkonzept erstellen, welches mit dem Bauantrag eingereicht wird und damit verbindlicher baurechtlicher Bestandteil der Baugenehmigung ist. Die eventuellen Auflagen durch die Baurechtsbehörde und das genehmigte Brandschutzkonzept dienen als Grundlage der weitergehenden Planung für alle Gewerke.

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