Hygienevorschriften im Solarbetrieb

Novellierung der Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an solare Trinkwassererwärmung

Hygienevorschriften im Solarbetrieb: Novellierung der Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an solare  Trinkwassererwärmung. Die Vereinheitlichung der  Trinkwasserrichtlinie durch strengere Anforderungen an die  Trinkwasserhygiene. Deutschland, als Vorbild für andere Länder, hat dennoch mit einigen wesentlichen Änderungen zu rechnen.

Dipl.-Ing. Burkhard Maier
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung wird in allen Mitgliedsstaaten der EG zum 01.01.2003 in Kraft treten. Ziel der Überarbeitung ist die Vereinheitlichung der Trinkwasserrichtlinie durch strengere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene. Deutschland, als Vorbild für andere Länder, hat dennoch mit einigen wesentlichen Änderungen zu rechnen.

So muss das Wasser bis zur Entnahmestelle frei sein von Krankheitserregern und die Trinkwassererwärmungsanlagen sind nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen. Dabei steht der Betreiber der Anlage in der Verantwortung, die geforderten Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht zu überschreiten. Das wird insbesondere Auswirkungen auf den Einsatz von Trinkwassererwärmern im Contracting haben, da automatisch die gesamte Anlage zu berücksichtigen ist. Meldepflichten, regelmäßige Kontrollen sowie Strafandrohungen zeigen, wie ernst das Thema Trinkwasserhygiene genommen werden muss.

Als Grundlage für die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten die DVGW Arbeitsblätter W 551, W 552 und W 553. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitsblätter W 551 und W 552 überarbeitet und zusammengefasst werden und zum Beispiel die Toleranz von 5 Kelvin bei der Speicheraustrittstemperatur von 60 °C eliminiert ist! Das bedeutet, dass alle Großanlagen mit Speicherinhalt größer 400 Liter Inhalt und alle Anlagen mit einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Litern vom Trinkwassererwärmer bis zur weitest entfernten Zapfstelle permanent auf 60 °C gehalten werden müssen. Da dies die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erschweren würde, hat man sich darauf geeinigt, dass für die Nutzung der thermischen Solarenergie zur Trinkwassererwärmung eine Vorwärmstufe mit niedrigeren Temperaturen als 60 °C eingesetzt werden kann. Es muss allerdings einmal innerhalb von 24 Stunden auf 60 °C aufgeheizt werden, um der Keimbildung und der Entstehung von gefährlichem Biofilm vorzubeugen.

Die besondere Aufgabe in der Planung der Anlage liegt darin, zunächst das richtige Volumen für den 60°C-Speicher und die Vorwärmstufe zu bestimmen. Anschließend ist der richtige Zeitpunkt für die Aufheizung der Vorwärmstufe auf die hohe Temperatur einmal innerhalb von 24 Stunden festzulegen, damit dazu möglichst auch Solarenergie verwendet werwendet werden kann und vor allem die Nutzung der Solarkollektoren nicht eingeschränkt wird.

Um feststellen zu können, welche Maßnahmen für die ideale Trinkwassererwärmung nach dem aktuellen Stand zu ergreifen sind, muss zunächst der Warmwasserbedarf des Gebäudes ermittelt und anschließenddas richtige Verhältnis zwischen Speicherinhalt und Heizflächenleistung errechnet werden.

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