Das barrierefreie Bad

Planungskriterien für die Zukunft

Planungskriterien für die Zukunft  Zukunft barrierefreier Bäder,

Dietmar Stump
Deutschland wird alt, genauer gesagt der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung wird in den nächsten Jahren erheblich steigen. Sind schon heute 15 Prozent der Deutschen älter als 65 Jahre, werden es im Jahr 2040 mehr als 30 Prozent sein. Diese Menschen wollen und sollen auch im hohen Alter ihr Leben trotz eventueller körperlicher Einschränkungen frei gestalten können. Das gilt besonders für den häuslichen Bereich. Dort fällt vor allem auf, dass bis dato viele Wohnungen und speziell die Badezimmer/Toiletten und im öffentlichen Bereich die Sanitärräume nicht auf die unterschiedlichen Lebensphasen und Bedürfnisse ihrer Benutzer abgestimmt sind.

Das „barrierefreie Bad” kann einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass das Leben im Alter nicht zum Hindernislauf wird. Moderne Technik, die sich nicht als Selbstzweck versteht, sondern ausschließlich Mittel zum Zweck ist, kann einen sinnvollen Beitrag zum täglichen Leben leisten. Das barrierefreie Bad soll, neben den technischen Aspekten, gleichzeitig Komfort und Sicherheit bieten und auch den Geschmack seiner Benutzer widerspiegeln. Das „schrankenlose und Generationen übergreifende Badezimmer” unterscheidet sich vom herkömmlichen durch einige Elemente, die ein unabhängiges Benutzen ermöglichen, ohne direkt auf die Hilfsbedürftigkeit seiner Benutzer hinzuweisen.

Anforderungen an barrierefreie Bäder

„Barrierefrei” bedeutet nichts anderes, als dass die verwendeten Einrichtungen für alle Menschen unabhängig von Alter sowie Form und Schweregrad einer Behinderung ohne soziale und technische Abgrenzungen nutzbar sein müssen. Ausstattungen, die einen zu technischen, ja „klinikartigen” Eindruck vermitteln, würden dabei eher abschreckend wirken und ausgrenzen. Bei der Planung und Ausführung barrierefreier Bäder ist grundsätzlich zu unterscheiden: Handelt es sich bei diesen Sanitärräumen um privat genutzte oder um öffentlich zugängliche Räume?

Privater Bereich

Hier gilt die DIN 18025 Teil 1 mit den Anforderungen für Rollstuhlbenutzer. Der Einsatzbereich dieser Norm regelt rollstuhlgerechte, neue Mietwohnungen und Wohnanlagen. DerTeil 2 der DIN 18025 gilt ebenfalls für den privaten Bereich mit Wohnungen, die von Blinden und Sehbehinderten, Gehörlosen und Hörgeschädigten, Gehbehinderten, Menschen mit sonstigen Behinderungen, Senioren, Kindern und klein- oder großwüchsigen Menschen bewohnt werden.

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