Die Drehzahlregelung von elektrischen Motoren durch Frequenzumrichter bietet neben dem positiven Effekt in der Energiebilanz auch ein deutliches Plus an Komfort.
Alexander Heide
Die Komfortsteigerung zeigt sich in konstanten Temperaturen und gleichmäßigen Luftraten. Der Einsatz von Frequenzumrichtern rechnet sich durch den geringeren Energiebedarf der Motoren bzw. Ventilatoren in kurzer Zeit. Optimierte Gehäusedesigns bieten weiteres Einsparpotential. Mit dem Erscheinen der neuen EU-Verordnung (Ökodesign zur umweltgerechten Gestaltung von Elektromotoren) wird noch deutlicher, wie wichtig die bedarfsgerechte Regelung von Elektromotoren ist. So schreibt die Verordnung beispielsweise vor, dass ab dem Jahr 2015 Motoren, die unter der Effizienzklasse IE3 liegen ( Motoren der Effizienzklasse IE2 ), mit einer Drehzahlregelung ( Frequenzumrichter ) ausgestattet sein müssen. Bei falscher Anwendung bergen Frequenzumrichter Gefahrenquellen für die zu regelnden Motoren. Der folgende Beitrag erläutert die Funktionsweise von Frequenzumrichtern und schlägt sinnvolle Kombinationen mit zu regelnden Antrieben vor.
Senkung des Gefahrenpotentials – Auch die Normenwelt hat sich dieser Thematik angenommen. Im Oktober 2009 wurde eigens dafür VDE 0185-305 Teil 3, Beiblatt 5, erstellt.
Dipl.-Ing. Andreas König
Wenn ein Photovoltaik-System installiert ist und die regenerative Energie unseren täglichen Strombedarf ergänzt, müssen folgende wichtige Fragen beantwortet werden: Wurde bezüglich des Gesamtsystems (Gebäude, PV-Anlage) alles hinsichtlich Blitz- und Überspannungsschutz getan bzw. beachtet? Was passiert, wenn in der Nähe oder vielleicht direkt in das Gebäude der Blitz einschlägt? Besteht Gefahr, dass dadurch Teile der Photovoltaikanlage zerstört werden oder werden sogar durch unsachgemäße Installation der Anlage zusätzliche Gefahrenpotentiale für die Gebäude/ Elektroanlagen geschaffen? Kann eine Blitzschutzanlage die Funktion der Photovoltaikanlage beeinträchtigen? Im Oktober 2009 wurde eigens dafür VDE 0185-305 Teil 3, Beiblatt 5, erstellt. Die Nichtbeachtung dieses Beiblattes kann nicht nur empfindliche Ausfallkosten und Schäden bedeuten; zusätzlich sind auch rechtliche Konsequenzen möglich. Im Sinne dieser Thematik ist es daher für alle Beteiligten wichtig, sich zum Thema Photovoltaik (PV) mit diesen neuen Normen vertraut zu machen.
Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen und Wärme- und schallschutztechnische Anforderungen berücksichtigen
Dr. Bernd Hanel
Um die Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen zu gewährleisten, werden häufig wärme- und schallschutztechnische Vorschriften ignoriert. Wer jedoch zu Kompromissen bereit ist, läuft Gefahr, kein mangelfreies Werk zu erstellen. Brandabschnitte in Gebäuden unterliegen nach der Musterbauordnung MBO bzw. den Landesbauordnungen LBO besonderen Bedingungen, und Öffnungen – z.B. in Brandwänden – sind nur mit brandschutztechnischen Auflagen zulässig ( § 30 MBO ). Häufig müssen aber gerade durch brandschutztechnisch getrennte Gebäudeabschnitte zahlreiche Rohrleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Heizungsanlagen, Gasversorgung, Laborbetrieb, Druckluft sowie für elektrische Leitungen ( Stromversorgung, EDV, Antennen-, Telefonanlagen usw.) geführt werden.
Die Dokumentation eines Gebäudes und dessen Anlagentechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft wirtschaftlichen und sicheren Betrieb einer gebäudetechnischen Gesamtinvestition.
Dipl.-Ing. Manfred Lippe
Insbesondere der Gebäudebetreiber sollte an einer aussagefähigen und lückenlosen Dokumentation ein sehr hohes Interesse haben. Kurzfristig wird er das Fehlen einer entsprechenden Dokumentation kaum bemerken. Da gerade der Gebäudebetreiber für alle Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Gebäude die erforderlichen Nachweise zur Einhaltung der baurechtlichen Regelwerke und der a.R.d.T. über die „Lebensdauer“ erbringen muss und darüberhinaus auch für alle Verletzungen der Verkehrssicherheit haftet, sollte er zum „erforderlichen Zeitpunkt“ über alle relevanten Nachweise verfügen. Diese lückenlosen Nachweise zur Einhaltung der Verkehrssicherheit (siehe auch MBO 2002, § 3, Absatz 1) können ebenfalls Ärger und Geld sparen. Der Gebäudebetreiber sollte dabei auch bedenken, dass ein Gebäude lebt und daher auch alle wesentlichen Veränderungen nachvollziehbar dokumentieren lassen.
Dachintegration von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen
Tilmann Fabig
Immer mehr Hausbesitzer statten ihr Dach mit Anlagen zur solaren Stromerzeugung oder thermischen Energiegewinnung aus. Auch nach den angekündigten Senkungen der staatlichen Fördermittel wird sich die Investition in die umweltfreundliche Sonnenenergie weiter nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch auszahlen. Angesichts der überhitzten Diskussionen um die Absenkung der Solarförderung empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren