Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit innovativem Abgassystem
Dr.-Ing. Torsten Schmitz, Dipl.-Ing. Wolf Liebermann, Rainer Ziegler
Die Bundesregierung hat sich beim Weltklimagipfel in Kyoto dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent zu reduzieren. Dieser Verpflichtung kommt sie unter anderem durch die verschärften Abgasverlust-Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) nach. Danach müssen alte, umweltbelastende Heizungen bis spätestens 2004 nachgebessert oder erneuert werden. Mit der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) legt der Gesetzgeber außerdem einen Grenzwert für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest. Durch diese Verordnungen sind auch Wohnungsbaugesellschaften angehalten, ihre Heizungsanlagen vom Fachmann prüfen zu lassen, um zu entscheiden, ob und wann eine Sanierung der Anlage angeraten oder unumgänglich ist.
Leckagen in der Gebäudeabdichtung, oft durch Unachtsamkeit bei der Planung oder Ausführung
Eckhard Wersel
Leckagen in der Gebäudeabdichtung, oft durch Unachtsamkeit bei der Planung oder der Ausführung verursacht, ziehen in der Regel erhebliche Schäden an und in Gebäuden nach sich. Besondere Aufmerksamkeit bei Planung und Ausführung ist für die dauerhafte Funktion der Gebäudeabdichtung notwendig. Die genaue Betrachtung der Durchdringung der Gebäudehülle mit Rohrleitungen und Kabeln ist hierbei unerlässlich, da dabei u. U. die dichtende Hülle des Gebäudes zerstört wird und Maßnahmen zum Wiederherstellen der Abdichtung eingeleitet werden müssen.
Im Beitrag geht es nicht um die Technologie passiver und aktiver Energiesparmaßnahmen im allgemeinen, sondern ganz speziell um praxisrelevante Planungskriterien, damit mit anlagentechnisch sinnvollen Beckenwasser-Erwärmungsmöglichkeiten Schwimmbäder bei Laune gehalten werden können.