Anwendung und Umsetzung der DIN 1946-6

Neuauflage der DIN 1946-6 macht Lüftungskonzept zur Pflicht

Neuauflage der DIN 1946-6 macht Lüftungskonzept zur Pflicht

Uwe Schumann
Gebäude müssen luftdicht sein,  so verlangt es die Energieeinsparverordnung (EnEV). Gleichzeitig aber muss der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt werden. Die Antwort auf das luftdichte Bauen: Eine Neufassung der im Mai 2009 publizierten DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen, Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Auslegung, Ausführung und Kennzeichnung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ – nunmehr als anerkannte Regel der Technik zu beachten. Nach dieser novellierten Norm ist – zu Gunsten der Nutzer – die Erstellung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und in der Sanierung Pflicht.


Lüftungskonzept für Neubau und Bestandsbauten

Architekten, Planer und SHK-Betriebe sind gefordert, Lüftungskonzepte sowohl für Neubauten als auch bei energetischen Sanierungen im Bestand zu erstellen. Andernfalls setzen sie sich erheblichen Haftungsrisiken aus. Unterbleibt der erforderliche Mindestluftwechsel, können Folgeschäden als bautechnische Mängel ausgelegt werden. Denn verglichen mit Altbauten kann es vor allem bei der energetischen Sanierung von Bestandsbauten durch luftdicht abgeschlossene Wände, Fenster und Türen zu Schimmelbefall, Feuchteschäden und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft kommen.

Laut einer bundesweiten Untersuchung von fast 5.000 Wohnungen durch die Technische Universität Dresden, die Universität Jena und das Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. ( IEMB ) in Berlin sind in mittlerweile 22 % aller untersuchten Wohnungen sichtbare Feuchteschäden zu verzeichnen ( Veröffentlichung 2003 ). Inhalt der Lüftungskonzepte sind die technisch machbaren und nötigen Maßnahmen, um nutzerunabhängig Wohn- und Aufenthaltsräume einer Immobilie ausreichend mit frischer Luft zu versorgen und gleichzeitig verbrauchte Luft abzuführen.
Bei Bestandsgebäuden ist dann ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Zuge der energetischen Sanierung in Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden, beziehungsweise, wenn zusätzlich beim Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird und somit eine natürliche Infiltrationdurch Restleckagen der Gebäudehülle nicht mehr gegeben ist. Neue Fenster beispielsweise verfügen über einen niedrigen U-Wert ( Wärmedurchgangskoeffizient), d.h., es gibt weniger Wärmeverluste, gleichzeitig reduziert sich aber auch der Luftaustausch. Ein Fugendurchlass ist somit bei neuen Fenstern nicht gegeben.
Beispiel:
Fugendurchlasskoeffizient bei 10 Pa:

  • Alt, ohne besondere
    Dichtung: 10,0 m3/h pro m
  • Neu, umlaufende
    Dichtprofile: 0,2 m3/h pro m

Luftwechsel bei z.B. 5 m Fugenlänge (durchschnittl. zweiflügeliges Fenster):
Alt, ohne besondere Dichtung: 50,0 m3/h
Neu, umlaufende Dichtprofile: 1,0 m3/h

Die angegebenen Fugendurchlass-Koeffizienten sind der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) entnommen worden. Schimmel ist auf lange Sicht unvermeidlich – es sei denn, es wird mit technischer Unterstützung ein ausreichender Luftwechsel herbeigeführt.
Eine ideale Lösung, um den von der EnEV geforderten Mindestluftwechsel zu gewährleisten und Schimmelbefall vorzubeugen, ist die […]

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